Garantiezertifikat

Auf Tondachziegel gewähren wir eine Garantie von 30 Jahren

Die Garantie gilt für Wasserundurchlässigkeit und Frostbeständigkeit. Sollten die Tondachziegel innerhalb der Garantiezeit diese Eigenschaften verlieren, erfolgt eine kostenlose Ersatzlieferung ab Werk. Sturmschäden und Schäden durch Blitzschlag fallen nicht unter die Garantie. Voraussetzung für unsere Garantie ist, dass die Tondachziegel fachgerecht verlegt, fachgerecht und für eine ausreichende Belüftung des Daches gesorgt und entsprechend den Herstellerempfehlungen verlegt werden. Zusammen mit BS 5534: 2014 Verhaltenskodex für Schiefer- und Fliesenarbeiten und BS 8000 – Teil 6: 2013, Arbeitsqualität auf Baustellen. Wir erstatten dem Dachdecker innerhalb der Garantiezeit die tatsächlich entstandenen Kosten (Tariflohn, Sozialabgaben und Kosten für Hilfsmaterialien) für den Ersatz der beschädigten Tondachziegel und Spezialprodukte. Wir behalten uns das Recht vor, über die Vergabe der Ersatz- oder Neudacharbeiten nach Vorlage eines Kostenvoranschlags zu entscheiden. Beschwerden müssen unverzüglich erhoben werden. Es ist uns Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens zu geben. Für Arbeiten, die über die in dieser Garantieurkunde abgedeckten Leistungen hinausgehen, besteht kein Anspruch. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.